Den Satz „Eltern haften für ihre Kinder“ liest man auf fast jeder Baustelle. So verbreitet er ist, so falsch ist er auch. Denn grundsätzlich haftet jeder nur für sein eigenes Handeln; das ist auch bei Kindern nicht anders. Eine Haftung der Eltern besteht erst dann, wenn diese ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem noch minderjährigen Kind verletzen und es deshalb zu einem durch das Kind verursachten Schaden kommt. Weiterlesen »
Eine Gemeinde haftet unter bestimmten Voraussetzungen für Schäden, die an einem Fahrzeug entstanden sind, weil der Fahrer durch ein Schlagloch gefahren ist. Weiterlesen »
Verursacht ein Schlagloch in der Straße einen Verkehrsunfall, haftet die Gemeinde nicht in jedem Fall für den entstandenen Schaden. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein kommt es sowohl maßgeblich auf die Verkehrsbedeutung als auch auf die Sicherheitserwartungen an, die Straßennutzer an die Straße stellen dürfen. Weiterlesen »
Ein Thema, mit dem fast jeder Autofahrerauf die eine oder andere Weise in Berührung kommt – Warnungen vor Radarfallen. Es gibt zum einen die „klassische“ Variante, indem irgendjemand die anderen Verkehrsteilnehmer auf eine feste oder eine mobile Radarfalle aufmerksam macht, etwa durch Betätigen der Lichthupe. Weiterlesen »
Das Landgericht Itzehohe hat die Forderung eines Passanten auf Ersatz der Reinigungskosten zurückgewiesen, die dadurch entstanden sind, dass dessen Bekleidung durch Spritzwasser von der Fahrbahn verunreinigt wurde. Weiterlesen »