Der Bundesgerichtshof hatte in zwei Fällen zu entscheiden, ob einem Auftraggeber (hier Hauseigentümer) gegen einen Handwerker auch dann Gewährleistungsrechte wegen mangelhafter Werkleistung zustehen, wenn dieser seine Leistungen im Rahmen eines Werkvertrages mit einer sog. Ohne-Rechnung-Abrede, also "schwarz" erbracht hat.