Barunterhalt und Betreuungsunterhalt
Da Eltern ihren Kindern zur Fürsorge in erzieherischer wie auch finanzieller Hinsicht verpflichtet sind stellt der Kindesunterhalt einen Anspruch dar, den das Kind gegen seine Eltern hat. Dies grundsätzlich zu gleichen Teilen. Das Gesetz stellt allerdings die Erziehung und Pflege des gemeinsamen Kindes der finanziellen Fürsorge gleich mit dem Ergebnis, dass der Elternteil, in dessen Wohnung das gemeinsame Kind nach der Trennung und Scheidung verbleibt seinen Teil der elterlichen Verpflichtung erfüllt. weiterlesen »