Bei umsichtigem Fahrverhalten haftet Gemeinde für Schlaglochschäden auf vielbefahrener Straße

Eine Gemeinde haftet unter bestimmten Voraussetzungen für Schäden, die an einem Fahrzeug entstanden sind, weil der Fahrer durch ein Schlagloch gefahren ist.

Handelt es sich um eine vielbefahrene innerstädtische Straße, auf der die Ge­schwindigkeit bereits auf 30 km/h reduziert wurde, und entsteht dennoch ein Fahrzeugschaden aufgrund eines Schlaglochs, haftet die zuständige Gemeinde. Dies entschied jüngst das Oberlandesgericht Jena. Denn die grundsätzlich verkehrssicherungspflichtige Gemeinde muss alle Gefahren ausräumen bzw. vor ihnen warnen, wenn diese selbst für den umsichtigen Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar sind.

Hinweis: Hier wurde die Haftung der Gemeinde bejaht, da es sich vorliegend nicht um eine kleine Neben-, sondern um eine viel befahrene innerstädtische Straße handelte. Im Einzelfall kann jedoch auch ein Mitverschulden des Autofahrers vorliegen, wenn dieser beispielsweise zu schnell oder unvorsichtig fährt.

Gericht: 
OLG Jena
Datum der Entscheidung: 
31.05.2011
Aktenzeichen: 
4 U 884/10
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