Das allgemeine Zivilrecht

Das Zivilrecht ist von den anderen beiden großen Rechtsgebiete im wesentlichen dadurch abzugrenzen, daß es sich mit den Rechtsbeziehungen privater Personen untereinander Beschäftigt. Anders etwa als das Öffentliche Recht und das Strafrecht steht einem keine hoheitliche Autorität (der Staat) gegenüber. Vielmehr ist das Zivilrecht durch die Parität, der Gleichheit der Parteien und der zwischen ihnen herrschenden Vertragsautonomie geprägt. D.h. daß Privatleute - ob der Einzelne oder das Unternehmen - im Wesentlichen frei sind, sich gegenseitig vertraglich zu verpflichten, lediglich eingeschränkt durch gesetzliche Rahmenbedingungen.

 

Das Zivilrecht als dem wohl umfangreichsten Komplex der juristischen Tätigkeit unterteilt sich wiederum in folgende Teilbereiche, in denen wir Ihnen anwaltliche Beratung anbieten können:

 

  • Ehe- und Familienrecht
  • Erbrecht
  • Miet- und Pachtrecht
  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • E-Commerce / IT- und Internetrecht / eBay
  • Insolvenzrecht
  • Forderungen / Inkasso
  • Privates Baurecht
  • Forderungseinzug / Inkasso

 

Keine eigenständigen Rechtsgebiete im eigentlichen Sinn bilden das Kaufrecht und das Vertragsrecht. Die unter diesen Begriffen zusammengefassten Rechtsprobleme unterliegen vielmehr dem Allgemeinen Zivilrecht, verdienen aufgrund Ihrer großen Bedeutung jedoch eine genaueren Darstellung.

 

Das Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist die vielleicht häufigste Berührung mit der juristischen Materie im Alltag. Nahezu jeder Tätigkeit im täglichen Leben liegt eine rechtliche relevante Bindung zu Grunde mit daraus entstehenden Rechten und Pflichten. In vielen Fällen geschieht dies vollkommen unbewußt.

 

Die regelmäßigen Problemstellungen im Vertragsrecht betreffen die Fragen, ob überhaupt ein Vertrag besteht, welche Rechte und Pflichten hieraus erwachsen, wie diese durchzusetzen sind und welche Rechte bei einer unbefriedigenden oder gar mangelhaften Erfüllung dieser Pflichten bestehen. Um solchen Problemen vorzubeugen steht man damit auch regelmäßig vor der Aufgabe, Verträge von Beginn an möglichst rechtssicher zu gestalten und bereits vorhandene Verträge auf deren Rechtssicherheit hin zu überprüfen.

 

Wir helfen Ihnen gerne bei

  • der Erstellung klarer und rechtssicherer Verträge unter strenger Beachtung der aktuellsten Rechtsprechung
  • der Überprüfung bereits vorhandene Verträge oder einzelner Klauseln hieraus
  • der Prüfung der Ihnen zustehenden Ansprüche sowie der Abwägung der optimalen Vorgehensweise
  • der Abschätzung eines weiteren Vorgehens und klären Sie umfassend über die möglichen Risiken
  • der einfachen und schnellen Durchsetzung Ihrer Ansprüche

 

Das Kaufrecht

Unter dem Begriff Kaufrecht bezeichnet man Problemstellungen aus dem Gebiet des Vertragsrechts, dass sich auf die rechtlichen Beziehungen konzentriert, die durch den Erwerb und die Veräußerung von Gegenständen und Rechten ergeben.

 

wir bieten sowohl unseren gewerblichen als auch unseren privaten Mandanten Rechtberatung bei folgenden Fragen:

  • Nichtleistung oder Verspätete Leistung (Verzug) der vertraglichen Pflicht
  • Schlechleistung bzw. mangelhafte Leistung des verkauften Gegenstandes oder Rechts
  • Widderrufsmöglichkeiten, Rücktrittsmöglichkeiten und Aufhebung von Kaufverträgen
  • Rückerstattung von Zahlungen und Geltendmachung von Schadensersatz
  • Besondere Rechte und Pflichten bei Leasing- und Finanzierungskkäufen
  • Besonderheiten des Kaufvertrages im Internet sowie von Auktionen auf Onlineplattformen

 

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