Das Wettberwebsrecht und Urheberrecht

Das Wettbewerbsrecht, das ebenso wie das Patent- Kennzeichen- und Geschmacksmusterrecht zu dem Rechtsgebiet des  „gewerbliche Rechtsschutzes“. Es dient neben der Sicherung des freien Wettbewerbs auch und vor allem der Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen der Konkurrenten untereinander.

 

Geprägt wird das Wettbewerbsrecht durch das erst kürzlich novellierte „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ und hier vor allem durch den Grundgedanken des § 3 UWG:

 

"Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind unzulässig."

 

Dabei beginnt dessen Relevanz nicht etwa erst bei einer konkreten Werbemaßnahme im klassischen Sinne. Bereits bei der Präsentation des Unternehmens gilt es, Vorkehrungen zu treffen, um auch unbewusste wettbewerbsrechtliche Verstöße zu vermeiden und sich damit womöglich Ansprüchen der Mitbewerber auszusetzen. Schon bei der Wahl etwa der Unternehmensbezeichnung oder der Registrierung einer Domain gilt es, Konflikte mit anderen, prioritätsälteren (Kennzeichen-) Rechten zu verhindern, oder das eigene Recht zu verteidigen und die Gestaltung des eigenen Netzauftrittes auf wettbewerbsrechtliche Relevanz zu überprüfen. Gerade dies sind aktuelle Fragen größtmöglicher Brisanz: Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet ist das Wettbewerbsrecht durch eine ständig im Wandel befindliche, höchstrichterliche Rechtsprechung geprägt.

 

Darüber hinaus gilt es, die eigenen Werbemaßnahmen gewissenhaft vorzubereiten und auf die Grenzen der gesetzlich zugestandenen Wettbewerbsfreiheit hin zu überprüfen.

 

Vom Wettbewerbsrecht umfasst werden zusätzlich die rechtssichere Gestaltung von Verträgen sowie insbesondere auch die Erfüllung der zum Wohle des Verbrauchers geltenden Aufklärungspflichten. Ebenso wie es gilt, ein eigenes wettbewerbsrechtliches Fehlverhalten zu vermeiden, muss selbstverständlich auch das eigene Interesse gegen unlauteres Handeln eines Mitbewerbers geschützt und verteidigt werden. Häufig lässt sich bei Vorliegen eines relevanten Verstoßes durch das rechtzeitige Einschalten eines Rechtsanwaltes ein gerichtliches Verfahren vermeiden.

 

Unsere Kanzlei steht Ihnen bei jedem dieser Schritte sowohl hinsichtlich der Gestaltung des eigenen Auftrittes, als auch für die Überprüfung und Durchsetzung der Abwehransprüche Ihres Unternehmens zur Seite.

 

Für ein erstes, selbstverständlich unverbindliches Angebot stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

 

 

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