Neuer Bußgeldkatalog 2009

Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt (voraussichtlich Anfang 2009) wird im neuen Jahr eine Änderung des bisherigen Bußgeldkatalogs in Kraft treten. Ziel der Änderungen soll eine Erhöhung der Verkehrssicherheit sein, wozu  die Geldbußen für Verkehrsverstöße weitgehend angehoben werden. Insbesondere Raser und Drängler müssen demnach mit wesentlich höheren Bußgeldern rechnen.

 

Einige Änderungen im Überblick:

Verkehrsverstoß

 Bisheriges Bußgeld (EUR)

 Bußgeld ab 2009 (EUR)

 unangepasste Geschwindigkeit  50  100
 Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot  40  80
 Fehlverhalten auf Autobahnen  40 - 150  70 - 200
 zu geringer Abstand  40 - 250  75 - 400
 Tempolimit missachtet (innerorts)  50 - 425  80 - 760
 Tempolimit missachtet (außerorts)  40 - 375  70 - 600
keine Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer  60  80
 Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen  50  80
 Fehlverhalten an Bahnübergängen  50 - 450  80 - 700
 gefährliches Überholmanöver  40 -125  80 - 250
 Vorfahrt missachtet  50  100
 Drogen und Alkohol am Steuer

250 (erster Verstoß)

500 (zweiter Verstoß)

750 (dritter Verstoß)

500   (erster Verstoß)

1000 (zweiter Verstoß)

1500 (dritter Verstoß)

Null-Promille-Regel für Fahranfänger nicht eingehalten  125  250
 Rote Ampel missachtet  50 - 200  90 - 360
 Durchführung illegaler Kfz-Rennen

200 (Veranstalter)

150 (Teilnehmer)

500 (Veranstalter)

400 (Teilnehmer)

 Fahren mit nicht verkehrssicheren Kfz 50 - 150  80 - 270

Überladung um mehr als 5 Prozent (Lkw)

bzw. 20 Prozent (Pkw)

50 - 200 (Fahrzeugführer Lkw)

75 - 225 (Fahrzeughalter Lkw)

50 - 125 (Pkw)

80 - 380 (Fahrzeugführer Lkw)

140 - 425 (Fahrzeughalter Lkw)

95 - 235 (Pkw)

 Lkw-Sonntagsfahrverbot nicht eingehalten

 40  (Fahrer)

200 (Halter)

 75  (Fahrer)

380 (Halter)

 Bei Verwarnungsgeldern oder Parkverstößen gibt es keine Änderungen.

 

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