Das Verkehrsrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen  rund um das Thema Mobilität. Hierzu gehören vor allem Rechtsfragen aus dem Straßenverkehrsrecht.  Aber  auch in allen anderen Bereichen helfen wir ihnen gerne weiter. Fragen Sie uns!

 

Der Verkehrsunfall

Das Hauptaugenmerk der anwaltlichen, verkehrsrechtlichen Tätigkeit liegt meist im Verkehrsunfallrecht bei der Beratung und Vertretung von Autofahrern, aber auch von Motorrad- Moped- Fahrradfahrern und Fußgängern, die verschuldet oder unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden.

 

Sie wurden in einen Verkehrsunfall verwickelt? Was tun?

Folgende Punkte sollten Sie direkt nach einem Unfall beachten, damit Ihre Rechte anschließend bestmöglich durchgesetzt werden können:

  • Sichern Sie zunächst die Unfallstelle, versorgen Sie verletzte Personen und rufen Sie die Polizei und wenn nötig Rettungskräfte
  • Unterschreiben Sie keine Schuldanerkenntnisse an der Unfallstelle
  • Fertigen Sie stattdessen eine möglichst genaue Unfallskizze an, die von den Unfallbeteiligten unterschrieben wird
  • Machen Sie ergänzend hierzu Fotos von der Unfallstelle und den Beschädigungen an den Fahrzeugen. Sollten Sie nicht sowieso ständig z.B. eine Handyphotokamera bei sich führen, kann es empfehlenswert sein, dass Sie sich für einen solchen Fall dauerhaft eine Einwegkamera in Ihr Fahrzeug legen
  • Schreiben Sie sich vom Unfallgegner folgende Daten auf: Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen des Fahrers und des Fahrzeughalters, Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer des Unfallgegners
  • Notieren Sie sich wenn möglich die Anschriften von Passanten, die den Unfallhergang beobachtet haben und in einem Streitfall als Zeugen dienen könnten
  • Wenn Sie die Polizei gerufen haben, verändern Sie bis zu deren Eintreffen bitte nichts am Unfallort. Überprüfen Sie bitte auch das von der Polizei angefertigte Protokoll und bitten bei Unstimmigkeiten noch vor Ort um entsprechende Korrekturen.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und nehmen Sie keine kostenlosen Angebote von irgendwelchen Unfallhelfern (z.B. Abschleppunternehmen u. Werkstätten) an
  • Setzen Sie sich unmittelbar nach dem Unfall mit einem im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalt (z.B. mit der Kanzlei C-G-W Rechtsanwälte) in Verbindung. Nur so kann erfahrungsgemäß sichergestellt werden, dass alle Haftungsfragen korrekt beurteilt werden und dass alle Schadensersatzansprüche vollumfänglich gegenüber der Gegenseite durchgesetzt werden können.

Tipp:

Oftmals meldet sich unmittelbar nach einem Unfall die gegnerische Versicherung bei Ihnen und bietet Ihnen an, für eine schnelle Schadensregulierung zu sorgen.

 

Es wird dann  z.B. versucht, Sie an mit der Versicherung zusammenarbeitende Sachverständige, Werkstätten, Lackierereien und Mietwagenunternehmen zu verweisen. Gehen Sie hierauf bitte nicht ein und schließen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung ab. Verweisen Sie diese am Besten gleich an Ihren Rechtsanwalt.

 

Bedenken Sie: Es handelt sich um die Versicherung des Unfallgegners, deren Interesse im Zweifel nicht darin liegt, Ihre Schäden vollumfänglich und bestmöglich zu regulieren, sondern für sich selber Geld zu sparen.

 

Bußgeld / Verkehrsstrafsachen

Ihnen droht ein Bußgeldbescheid bzw. Sie haben einen solchen erhalten? Gegen Sie sind Ermittlungen wegen einer Verkehrsstraftat eingeleitet worden? Lassen Sie sich anwaltlich helfen!

 

Es gibt im Verkehrsrecht zahlreiche gesetzliche Bestimmungen und Verfahrensvorschriften, deren Kenntnis bei einer effektiven Verteidigung bekannt sein muss. Eine Eigenverteidigung ist somit nicht zu empfehlen.

 

Gerade im Bereich von Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen gibt es zudem zahlreiche Fehlerquellen bei den verschiedenen Messverfahren, deren Kenntnis dazu führen kann, dass die Unwirksamkeit von Bußgeldbescheiden rechtzeitig erkannt wird.

 

Oftmals kann durch die rechtzeitige anwaltliche Hilfe auch ein drohender Führerscheinentzug noch verhindert werden.

 

Im Bereich des Verkehrsstrafrechts kann durch rechtzeitige Akteneinsicht und Zusammenarbeit mit der Polizei und Staatsanwaltschaft oft schon im Ermittlungsverfahren Einfluss genommen werden und somit z.B. eine Einstellung des Verfahrens oder die Milderung einer zu erwartenden Strafe erreicht werden.

 

Beachten Sie hierzu auch unsere Hinweise unter den Rubriken Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

 

Autokauf

Wir stehen Ihnen auch zur Seite, wenn sich Rechtsfragen  im Zusammenhang mit einem Gebraucht- oder Neuwagenkauf stellen. Insbesondere helfen wir Ihnen, Mängel- und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Verkäufern helfen wir, unberechtigte Ansprüche im Zusammenhang mit einem Autokauf abzuwehren.

 

Auch stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Autokaufverträge zur Verfügung. Gerne entwerfen wir Ihnen einen rechtssicheren Vertrag oder überprüfen die bisher von Ihnen verwendeten Vertragsmuster.

 

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei allen weiteren verkehrsrechtlichen Fragen gerne zur Verfügung.  Fragen Sie uns einfach unverbindlich an und wir teilen Ihnen gerne mit, was wir für Sie tun können.

 

 

C-G-W Rechtsanwälte · Martin-Luther-Str. 10 · 76646 Bruchsal
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