Strafverteidigung und Nebenklage

Die Strafverteidigung und die Nebenklage gehört zu einem der Schwerpunkte unserer Anwaltskanzlei. Wir vertreten und verteidigen zahlreiche Mandanten in größeren sowie kleineren Strafverfahren. Hierbei reicht unser Spektrum von klassischen Kapital- Betäubungsmittel- sowie Verkehrsdelikten bis hin zu den neueren Strafgebieten der Computerkriminalität und Delikten mit internationalem Bezug.

 

Dabei stehen wir unseren Mandanten sowohl als Wahlverteidiger als auch im Rahmen einer Pflichtverteidigung zur Verfügung.

 

Die Strafverteidigung beginnt und endet jedoch keineswegs mit einem Strafprozess. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bereits im Vorfeld einer Verhandlung: So setzen uns für Sie während des vorbereitenden Verfahrens der Staatsanwaltschaft ein, erörtern mit Ihnen die richtige Vorgehensweise im Zusammenhand mit einem erteilten Strafbefehl und beraten Sie im Vorfeld eines drohenden Bußgeldverfahrens. Zudem betreuen und begleiten wir unsere Mandanten auch nach Rechtskraft eines Urteils während der Strafvollstreckung und des Strafvollzugs.

 

Wir vertreten die Interessen der Geschädigten im sowohl im Rahmen einer Nebenklage als auch in weiterführenden Verfahren zur Durchsetzung im Zusammenhang stehender zivilrechtlicher Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche.

C-G-W Rechtsanwälte · Martin-Luther-Str. 10 · 76646 Bruchsal
Tel.: (07251) 392 44 30 · Fax.: (07251) 392 44 31