Das Strafrecht

Methodisch eigentlich ein Teil des Öffentlichen Rechts hat sich das Strafrecht nicht alleine wegen seines Umfanges mittlerweile  de facto zu einem eigenständigen Rechtsgebiet entwickelt. Wie i kein anderes Rechtsgebiet ist das Strafverfahren dazu in der Lage, in höchstpersönliche Rechtsgüter der Betroffenen einzugreifen und deren Leben von Grund auf zu verändern und zu beeinflussen.

 

Jedoch ist es keineswegs so, dass sich der Begriff des Strafrechts im traditionellen Verständnis von „Leben“ und Tod erschöpft. Gerade im Zuge der rasanten technischen Entwicklung im Zuge der Digitalisierung unserer Gesellschaft tun sich völlig neue Gebiete der strafbaren Handlung, des Eingriffs in Rechtsgüter und damit der Straftat an sich auf, die eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit der Materie und der zu Grunde liegenden technischen Möglichkeiten erforderlich machen.

 

Nicht zu vernachlässigen ist zudem das echt der Ordnungswidrigkeiten als einem der vielen Untergebiete des Strafrechts. Gerade in diesem Bereich ist es angesichts seiner immensen Bedeutung und der nahezu unüberschaubaren Fülle and Rechtsprechung und Literatur wichtig, den genauen Überblick zu bewahren um einen erfolg versprechenden Weg einschlagen zu können.

 

Es wäre ein hoffnungsloses Unterfangen, eine ausführliche Darstellung über das gesamte Spektrum unserer anwaltlichen Beratungsangebots auf dem Gebiet des Strafrechts zu geben. Zu groß ist die Zersplitterung der einzelnen Unterteilungen. Wir wollen Ihnen dennoch einen groben Überblick unseres Dienstleistungsangebots vermitteln 

  • Verteidigung im Strafprozess
  • Jugendstrafrecht
  • Ordnungswidrigkeiten

 

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