Das Jugendstrafrecht

Der Bereich des Jugendstrafrechts ist mit seiner vom Erwachsenenstrafrecht abweichenden Intention und alternativen Möglichkeiten im Hinblick auf die Rechtsfolgen einer Tat als eigenständiger Bereich des Strafrechts anzusehen.

 

Im Zuge der gesetzgeberischen Intention eines erzieherischen Schwerpunktes treten die klassischen Androhungen der Vermögens- und Freiheitsstrafe hinter alternativen Einwirkungsmöglichkeiten auf den Jugendlichen zurück. Auflagen wie Freizeitarbeiten, Anti-Gewalt-Training sowie Betreuung treten dabei in den Vordergrund.

 

Dabei ist eine Behandlung des Einzelfalles ohne das Miteinbeziehen des familiären und sozialen Umfeldes des Betroffenen sowohl für den Richter als auch für den Verteidiger kaum möglich. Entsprechend stellt das Jugendstrafverfahren grundsätzlich andere Anforderungen an die Beteiligten und setzt ein prinzipielles Verständnis für das Spannungsverhältnis zwischen staatlichen Zielen und erzieherischem Erfolg voraus.

 

C-G-W Rechtsanwälte bieten Ihnen eine umfängliche Betreuung und Beratung Im Zuge eines solchen Verfahrens unter besonderer Berücksichtigung seiner Besonderheiten.

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