Das Öffentliche Recht ist ein sehr umfassendes Rechtsgebiet und es lässt sich zunächst grob in nationales und internationales Recht untergliedern. Zu letzterem zählen beispielsweise das Völkerrecht und das Europarecht.
Das Öffentliche Recht grenzt sich dabei vom Zivilrecht dadurch ab, dass hier dem Bürger (als Privatrechtssubjekt) der Staat (als Träger der öffentlichen Gewalt) gegenübersteht.
Das nationale Recht gliedert sich grob in das Staatsrecht / Staatsorganisationsrecht, Verfassungsrecht und das Verwaltungsrecht.
Für unsere Mandanten wird in der Regel das Verwaltungsrecht die bedeutendste Rolle spielen, denn hierzu gehören ua. die Themen des Baurechts, Kommunalrechts, Polizeirechts, Umweltrechts, Wirtschaftsverwaltungsrechts und des Sozialrechts.
Ebenfalls beraten und vertreten wir Sie in Angelegenheiten rund um die häufigen Streitigkeiten mit der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) und auf dem Gebiet des Wehr- und Zivildienstes.
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Das (öffentliche) Baurecht gliedert sich zunächst in Bauordnungs- und Bauplanungsrecht.
Die Bauplanung regelt die planerischen Voraussetzungen für die Bebauung einzelner Grundstücke. Gegenstand der Bauordnung sind Vorschriften über die Errichtung, Änderung und den Abbruch von baulichen Anlagen.
Sie können uns beispielsweise gerne in Anspruch nehmen, wenn Ihre Baugenehmigung abgelehnt worden ist, ferner wenn eine Nutzungsuntersagung, oder eine Abbruchsverfügung gegen Sie ergangen ist. Ebenfalls stehen wir Ihnen gerne zur Seite, wenn Sie Streitigkeiten im Umlegungsverfahren oder mit Baulasten haben.
Das Kommunalrecht ist das Recht der kommunalen Gebietskörperschaften, also der Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte.
Auf diesem Gebiet vertreten wir Sie gerne, falls Sie beispielsweise Streitigkeiten um den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen haben, oder in Angelegenheiten gegen kommunale Einrichtungen und Unternehmen. Ebenfalls können Streitigkeiten wegen Kommunalabgaben entstehen, oder Sie wollen sich gegen einen Anschluss- und Benutzungszwang wehren.
Das Polizeirecht behandelt die Abwehr der Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Sie können auf anwaltlichen Rat und Beistand angewiesen sein, wenn Sie sich beispielsweise gegen einen Platzverweis, gegen eine Durchsuchung, gegen Sicherstellungen, Datenerhebungen und sonstige polizeiliche Handlungen wehren wollen, oder solche für rechtswidrig halten. Gerne vertreten wir Sie in solchen Fällen.
Unter Umweltrecht versteht man die Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Schutz der natürlichen Umwelt und die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme bezwecken.
Gerne stehen wir Ihnen zur Seite, wenn es beispielsweise um einzuhaltende Grenzwerte Ihres Betriebes geht, oder um die Einholung der erforderlichen Genehmigungen. Auch aus Altlasten und Verunreinigungen des Erdreichs können Streitigkeiten und Probleme entstehen, bei deren Lösung wir behilflich sein können.
Das Wirtschaftsverwaltungsrecht umfasst diejenigen öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen, die die staatliche Einwirkung auf die Wirtschaft zum Gegenstand haben. Davon können Sie betroffen sein, wenn Sie etwa eine Gaststätten- oder Gewerbeerlaubnis begehren, wenn Sie Probleme auf dem Gebiet von Subventionen oder im Handwerksrecht haben.
Gerne übernehmen wir das Mandat in solchen Fällen.
Sozialrecht (Recht der sozialen Sicherung) dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatspostulats. Typische Problemfelder, auf denen wir Ihnen behilflich sein können, sind Streitigkeiten wegen der Bezugshöhe von ALG I und II (Arbeitslosengeld, Sozialhilfe), Umschulungen, gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitsförderung und die Grundsicherung für Arbeitssuchende.