Das Insolvenzrecht / Verbraucherinsolvenz

Durch das im Jahre 1999 eingeführte Verbraucherinsolvenzverfahren steht überschuldeten Personen nun die Möglichkeit offen, auch gegen den Willen ihrer Gläubiger, eine vollständige Entschuldung zu erreichen. Statt der bisherigen Rückgriffsmöglichkeit für eine Dauer von bis zu 30 Jahren haben sowohl Privatleute als auch kleine Unternehmer (unter bestimmten Voraussetzungen) nun bereits nach 6 Jahren wieder die Möglichkeit auf „eigenen“ Beinen zu stehen.

 

Das Verfahren ist jedoch eine einige, teils sehr strenge, formelle Voraussetzungen geknüpft und ohne Hilfe kaum zu überblicken. Zudem ist nicht jede Forderung eines Gläubigers in der Form berechtigt und nicht jedes Vergleichangebot, das dem Schuldner in einer Drucksituation gemacht wird, für diesen Vorteilhaft. Es empfiehlt sich daher, bereits früh anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu erkennen und entsprechend zügig zu handeln. Wir bieten Ihnen insbesondere an: 

  • Überprüfung der Forderungen Ihrer Gläubiger
  • Prüfung, ob Ihnen ein Anspruch auf staatliche Beratungshilfe zusteht
  • Prüfung, ob Ihnen der Weg der Privatinsolvenz offen steht
  • Erstellung und  Bearbeitung eines Schuldenbereinigungsplans
  • Durchführung der außergerichtlichen Schuldenbereinigung
  • Beantragung und Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens
  • Beratung und Hilfestellung in der Zeit der „Wohlverhaltensperiode"

Häufig stehen überschuldeten Personen die erste Beratung sowie die außergerichtlichen Einigungsmaßnahmen kostenlos über den Weg der Beratungshilfe zu. Gerne überprüfen wir, ob bei Ihnen die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Auf diesem Wege können Sie das Risiko weiterer, hoher Kosten vermeiden.

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