Computer- IT- und Internetrecht / E-Commerce

Prinzipiell ist IT- und E-Commerce eine Eigenart des Vertrags- und Kaufrechts. Jedoch ist diese verstärkt wachsende Form des privatrechtlichen Handelns mit einer so großen Vielzahl an Besonderheiten und erforderlichen Kenntnissen gespickt, dass sich eine eigendynamische Problematik mit weit reichenden Folgen selbst bis in den strafrechtlichen Bereich entwickelt hat. E-bay kennt mittlerweile fast jedermann. Gerade aber in der Anfangseuphorie der anfänglichen Ersteigerungs- und Versteigerungserfolge unterschätzen viele Menschen die rechtlichen Tücken und Stolpersteine, die sich einem bei einer Online-Auktion in den Weg stellen können. Eine außergewöhnliche Situation ergibt sich bereits daraus, dass hier quasi 'Jedermann' über Nacht in die neue Rolle eines Verkäufers schlüpfen kann. Kaum jemand macht sich jedoch Gedanken über die besonderen Rechte und Pflichten die durch den Verkauf von Ware in dieser Form bestehen. Wir beraten sie ausführlich für den erfolgreichen und sorgenfreien Weg zum erfolgreichen Auktionator und Ersteigerer. Insbesondere klären wir auf über: 

  • Die Grenze des Hobby-Versteigerns zum gewerblichen Handel und dessen Risiken
  • Pflichten des Versteigerers im Hinblick auf Gewährleistung, Verboten, AGB und Schadensersatz.
  • Beachtung der urheberrechtlichen Problematik
  • Rechte des Ersteigerers und deren Durchsetzbarkeit
  • Sicherer und möglichst risikoloser Zahlungsverkehr.

Der eigene Online Shop ist für viele häufig genauso ein Traum, den er sich verwirklichen möchte wie es häufig ein Albtraum ist, sich mit mangelhaften Leistungen beim Online-Kauf auseinandersetzen zu müssen. Auch hier bereiten wir Sie auf die Tücken und Besonderheiten des Internet-Handels vor: Sowohl aus Sicht des Verbrauchers als auch aus der Sicht des Gewerbetreibenden, unter anderem 

  • Widderruf eines online geschlossenen Vertrages
  • Rücktritt, Umtausch und Erfüllungsrechte des Käufers
  • Pflichten des Online-Verkäufers gemäß den Verbraucherschutzrichtlinien
  • Rechte Pflichten und Gefahren bei Kauf und Verkauf von Software sowie Musik im Internet

So genannte "Tauschbörsen" rücken zunehmend in den Blick der Medien. An dieser Stelle beginnt das IT-Recht mit dem Recht der Urheberschaft zu überlappen und kann häufig bis in den Bereich des Strafrechts übergehen. Ungeachtet ebenso aufschreckender wie falscher Behauptungen der Medienlandschaft ist nicht gleich jeder, der eine mp3 Datei aus dem Internet bezieht ein "Raubkopierer" (über die Falschheit dieses Begriffes könnte man sich vortrefflich auslassen). Nichtsdestotrotz spielen Urheber- sowie Verwertungsrechte im Umgang mit elektronischen Medien eine herausragende Rolle und sollten stets beachtet werden. Welche Rechte Sie haben, wo diese Enden und wo der der Übergang zur rechtlichen Grauzone beginnt werden wir Ihnen gerne ausführlich mitteilen. Wir beraten Sie darüber, welche Recht und Möglichkeiten Ihnen bezüglich Ihres Rechts auf eine Privatkopie verbleiben und welche Konsequenzen die Musiksammlung auf der Festplatte Ihres Kindes haben kann.

 

Hier ist besondere Vorsicht geboten, da vermehrt versucht wird, and einzelnen Benutzern eine strafrechtliches und zivilrechtliches Exempel zu statuieren. Wenden Sie sich an uns um sich Gewissheit zu verschaffen, sich stets auf der legalen Seite zu bewegen.

 

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