Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern von der Begründung des Arbeitsverhältnisses bis hin zu dessen Beendigung.
Im Laufe eines Arbeitsverhältnisses kann es zu zahlreichen rechtlichen Fragen und Problemstellungen kommen, die sich meist erheblich auf den persönlichen Lebensbereich des jeweils Betroffenen auswirken.
Wir stehen Ihnen in einer solchen Situation jederzeit beratend zur Seite und vertreten Sie auch vor den Arbeitsgerichten.
Ein Schwerpunkt der arbeitsrechtlichen Tätigkeit stellt das Kündigungs- und Kündigungsschutzrecht dar.
Arbeitnehmern denen eine Kündigung zugegangen ist, helfen wir dabei, Ihre Rechte gegenüber dem jeweiligen Arbeitgeber durchzusetzen. Oftmals lässt sich im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses feststellen, dass eine Kündigung unwirksam ist und es kann der Erhalt des Arbeitsplatzes oder die Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber erreicht werden.
Arbeitgeber beraten wir schon im Vorfeld von beabsichtigten Kündigungen, um Fehler beim Ausspruch zu vermeiden und die Gefahr von Kündigungsschutzprozessen zu minimieren.
Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie aber auch in folgenden Bereichen:
Insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe übernehmen wir die rechtlichen Tätigkeiten einer ausgelagerten Personalabteilung. Den Unternehmern und Führungskräften können wir so zeitliche Entlastung verschaffen und mehr Sicherheit bei Personalentscheidungen geben. Gerne würden wir auch Ihnen ein individuelles, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot unterbreiten.
Selbstverständlich stehen wir auch Personal- und Betriebsräten in allen Fragen des Koalitions-, Arbeitskampf-, Tarifvertrags-, Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsrechts und sonstigen arbeitsrechtlichen Fragestellungen als Berater zur Verfügung.