Privates Baurecht Bruchsal

Verfasst von Rechtsanwalt Marc Weckemann am 01.04.2006

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben ergeben können. 

Hierzu gehört schon im Vorfeld eines Bauvorhabens die Erstellung und Überprüfung der vertraglichen Grundlagen zwischen den Bauherren und den an der Durchführung des Projektes beteiligten Personen (Bauunternehmen, Subunternehmen, Generalunternehmen, Handwerkern, Ingenieuren, Lieferanten und Architekten)

Insbesondere:  

  • BGB Werkverträge
  • Verträge unter Einbeziehung der VOB/B und VOB/C

Während der Durchführung des Bauvorhabens stehen wir unseren Mandanten als ständige Berater zur Seite und gewährleisten somit schon frühzeitig, dass spätere Konflikte nach Möglichkeit vermieden werden bzw. die spätere Durchsetzung von Rechten gewährleistet ist. Hierzu zählt insbesondere die Beratung im Zusammenhang mit:

  • Leistungsstörungen und Baumängeln
  • Abrechnungsproblemen
  • Fragen im Vorfeld und bei der Abnahme des Bauwerks / der Werkleistung
  • Zeitverzögerungen
  • Insolvenzfragen
  • Frühzeitige Klärung von Haftungsfragen

Sollte sich eine Auseinandersetzung nach Beendigung des Bauvorhabens nicht vermeiden lassen, stehen wir Ihnen auch diesbezüglich mit Rat und Tat zur Seite. Z.B. bei der:

  • Prüfung und gerichtliche Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen z.B. aufgrund von Baummängeln ( Mängelbeseitigungsansprüche, Nacherfüllungsansprüche, Schadensersatzansprüche u.a.)
  • Durchführung von selbständigen Beweisverfahren
  • Klärung von Abrechnungsstreitigkeiten
  • Beratung in Beweisfragen (Sachverständigengutachten)

Oftmals lassen sich auch gerichtliche Streitigkeiten durch die Einholung eines außergerichtlichen Schiedsgutachtens vermeiden.   

Immobilienrecht

Auch in allen Fragen des Immobilienrechts (Fragen rund ums Haus, Wohnung und Grundstücks) stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere auch Fragestellungen im Zusammenhang mit Immobilienkaufverträgen und Immobilienfinanzierungen, wie z.B. Fragen zur Vertragsgestaltung im Vorfeld eines Immobiliengeschäfts. Neben der Überprüfung und Gestaltung von Verträgen helfen wir Ihnen selbstverständlich auch bei der Klärung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen und bei Haftungsfragen weiter.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie uns gerne unter der Kanzleinummer (07251/3924430) anrufen. Selbstverständlich informieren wir Sie im Rahmen unserer stets transparenten Preispolitik auch gerne über die für Sie anfallenden Kosten.

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