Mietrecht Bruchsal

Verfasst von Rechtsanwalt Marc Weckemann am 01.04.2006

Auf dem Gebiet des Mietrechts besteht traditionell ein starkes Spannungsverhältnis zwischen den Beteiligten Parteien. Während das Mietobjekt für den Vermieter einen erheblichen Vermögenswert mit großer wirtschaftlicher Bedeutung darstellt, besteht für den Mieter ein starkes soziales Interesse an seinen Wohnräumen als Mittelpunkt seines täglichen Lebens.

Wir verstehen es daher als unsere Aufgabe, bereits vor der gerichtlichen Auseinandersetzung zu einem möglichst verträglichen Ausgleich aller beteiligten zu kommen um die zentralen Interessen auch weiterhin in Einklang bringen zu können. Selbstverständlich stehen wir jedoch auch für die fortführende Durchsetzung der jeweiligen Ansprüche zur Verfügung, sollte eine einvernehmliche Lösung nicht mehr praktikabel und sinnvoll erscheinen. Unsere Beratungstätigkeit auf dem Gebiet des Mietrechts umfasst vor allen Dingen folgende Gesichtspunkte.

  • Erstellung und Prüfung von Miet- und Pachtverträgen
  • Überprüfung Mietvertraglicher Klauseln auf deren Wirksamkeit
  • Geltendmachung und Durchsetzung mietrechtlicher Ansprüche
  • Überprüfung von Nebenkosten
  • Prüfung und Abwehr von Kündigungen
  • Durchsetzung von Kündigungs- und Räumungsansprüchen
  • Mietpreisgestaltung nach Modernisierungsmaßnahmen
  • Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche
  • Überprüfung von Mietminderungen

Dabei gehen wir selbstverständlich auf die besonderen Anforderungen des gewerblichen Mietrechts ein, insbesondere der Berücksichtigung des Konkurrentenschutzes, des Ausschlusses von Gewährleistungsansprüchen, der besonderen Instandhaltungs- und Instandsetzungsregelungen.

Nicht nur der Verbraucher muss sich durch möglichst gründliche Vorbereitung und sorgfältige Pflichtenwahrnehmung im Rahmen eines Kaufes schützen. Auch und insbesondere Unternehmer, Gewerbetreibende und solche, die eine berufliche Betätigung als Kaufmann anstreben werden von uns beraten und vertreten. Hierbei sind vor allem Fragen der vertraglichen Gestaltung sowie der Pflichten im Rahmen der Gewährleistung gegenüber dem Kunden von Bedeutung. Der "Dauerbrenner" AGB bedarf schon fast keiner gesonderten Erwähnung mehr, werden diese doch immer wieder richterlich zu Fall gebracht. Dies ist nicht nötig und kann mit wenig Aufwand vermieden werden.Wir arbeiten mit Ihnen gerne die vertraglichen Rahmenbedingungen für Ihr Gewerbe/Handel durch und prüfen Ihre Geschäftsbedingungen aus der Sicht eines Richters damit Ihnen und Ihren Kunden Ärger erspart bleibt.

Selbstverständlich sind wir Ihnen auch dabei behilflich, Ihre berechtigten Forderungen gegenüber säumigen Schuldnern durchzusetzen bzw. unberechtigte Forderungen vermeindlicher Gläubiger abzuwehren.

C-G-W Rechtsanwälte · Martin-Luther-Str. 10 · 76646 Bruchsal
Tel.: (07251) 392 44 30 · Fax.: (07251) 392 44 31