Der Begriff "Internationales Privatrecht" ist eigentlich als irreführend zu bewerten - es gibt (noch?) kein einheitliches, weltumspannendes Recht mit globaler Gültigkeit. Der rasanten Internationalisierung der Lebensverhältnisse steht keine entsprechende Internationalisierung des Rechts - hier im Besonderen des Privatrechts - gegenüber.
Mit dieser Bezeichnung ist dementsprechend auch nur die Abgrenzung der verschiedensten Rechtsordnung voneinander gemeint und - vor allem - die Prüfung, welches von mehreren in Betracht kommenden Rechtssystemen in einem bestimmten Fall zur Anwendung kommt. Das Internationale Privatrecht hat dementsprechend nicht die primäre Aufgabe, einen Sachverhalt selbst zu entscheiden. Vielmehr wird die Sachentscheidung nur mittelbar dadurch beeinflusst, indem es diejenige Rechtsordnung bestimmt, nach der die Sachfrage beurteilt werden soll. Diese Aufgabe alleine nimmt nicht selten eine Größe und Komplexität eines Ausmaßes an, das die Herausbildung eines eigenen Zweiges der Juristerei gerechtfertigt ist.
Die täglichen Berührungspunkte, die das Prüfen der Kollision internationaler Normen erforderlich macht sind heutzutage bereits so zahlreich und alltäglich, dass sie einem kaum mehr auffallen: Über Reisen, moderne Kommunikation, Migration oder dem kleinen wie großen Handel. Das Haus in Frankreich, das Auto aus Österreich, die Reise nach Spanien und die Delikatesse aus Italien. All dies sind alltägliche Vorgänge, die, sobald es zu Problemen kommt, eine Abgrenzung der nebeneinander stehenden Rechtsordnungen erfordert.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, zu Prüfen, ob ein gerichtliches Vorgehen im Inland überhaupt möglich ist oder in Anbetracht der Durchsetzbarkeit anzuraten ist. Den richtigen Adressaten zur Durchsetzung des eigenen Anspruches von vorneherein zu bestimmen spart nicht nur Zeit und Nerven sondern auch beträchtliche Geldsummen. Wir stellen für Sie fest, in welchem Land ein Vorgehen Aussicht auf Erfolg hat und welche Mittel Ihnen dabei zur Verfügung stehen. Sollten Sie es wünschen werden wir uns selbstverständlich auch um die Prüfung in der Sache selbst nach der einschlägigen Rechtsordnung kümmern.