Das ändert sich in 2012

Auch in diesem Jahr stehen wieder diverse Rechtsänderungen an. Nachfolgend sind diejenigen aufgeführt, die für viele Leser interessant sein dürften:

  • Zentrales Testamentsregister: Zum 01.01. ist das sogenannte zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer gestartet. Hier können nun Nachlassgerichte bei Erbfällen nachfragen, ob dort im jeweiligen Fall ein Testament existiert. In diesem Register finden sich ausschließlich amtliche Dokumente, also entweder notariell beglaubigte oder bei einem Gericht hinterlegte Testamente.
  • Hartz IV: Zum Jahresbeginn werden die Regelsätze für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (sogenanntes „Hartz IV“) um 10 € angehoben. Alleinstehende Leistungsbezieher erhalten nun also 374 € monatlich.
  • Energielieferung: Ab dem 01.04. darf der Wechsel eines Gas- bzw. Stromanbieters maximal 3 Wochen dauern. Bereits ab dem 01.02. müssen Kunden besser informiert werden, unter anderem über den nächstmöglichen Kündigungstermin.
  • Energieverbrauch: Inzwischen wurde die Einteilung der Energieeffizienzklassen geändert, die höchste Klasse ist nun „A+++“. Kühlschränke, Waschmaschinen oder auch Fernseher müssen zukünftig gekennzeichnet werden.
  • Glühbirnen: Ab dem 01.09. ist die Produktion von 40-Watt-Birnen verboten, ab diesem Zeitpunkt wird es nur noch Restbestände zu kaufen geben.
  • Pflegezeit: Das Pflegezeitgesetz ist zum 01.01. in Kraft getreten. Es kann jetzt also ein Zeitguthaben erworben werden, welches später als Basis für Teilzeitarbeit dienen soll, damit die Pflege von Angehörigen und der eigene Beruf besser vereinbart werden können.
  • Solarstrom: Zum 01.01. wurde die Vergütung für durch Photovoltaik-Anlagen eingespeisten Strom um 15 % gesenkt.
  • Verkehrsrecht: Verkehrsvergehen werden seit diesem Jahr innerhalb der EU verfolgt und die entsprechenden Geldbußen eingetrieben. Dies gilt jedoch erst ab einer Strafe von 70 €.
  • Kindergeld: Befinden sich Kinder unter 25 Jahren in ihrer ersten Ausbildung, dann erfolgt hinsichtlich des Kindergeldanspruchs der Eltern keine Einkommensprüfung.
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