Eigenmächtige Mitnahme des Kindes rechtfertigt Zweifel an Erziehungsfähigkeit

Die Regelung des Sorgerechts von gemeinsamen Kindern nach der Trennung ehemaliger Lebenspartner ist eine Sache, die oftmals unschöne Züge annimmt.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken hatte einen Fall zu entscheiden, in dem es um eine „Kindesentführung“ ging. Nimmt ein Elternteil ohne Zustimmung des anderen das Kind nach der Trennung spontan aus seinem bisherigen Lebensumfeld heraus, um es dauerhaft woanders unterzubringen, so dient dies nach Auffassung des Gerichts häufig nicht dem Wohl des Kindes. Aufgrund dieses eigenmächtigen Umzugs durch die Mutter des Kindes kamen dem Gericht Zweifel an ihrer Erziehungsfähigkeit.

Hinweis: Zweifel an der Erziehungsfähigkeit können erhebliche Auswirkungen auf die Frage des bestehenden Sorgerechts haben. Trennen sich Partner, so sollten sie als erwachsene Menschen damit um­gehen können – die betroffenen Kinder können dies in vielen Fällen nicht. Daher ist es im Sinne des Kindeswohls, dass hinsichtlich des Sorgerechts eine mö­g­lichst einvernehmliche Regelung er­zielt wird.

Gericht: 
OLG Saarbrüclen
Datum der Entscheidung: 
06.04.2011
Aktenzeichen: 
6 UF 40/11
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