Geradein der Zeit vor Weihnachtenhaben auch Onlineshops regen Zulauf. Allerdings kann bei der virtuellen Einkaufstour so manches schiefgehen, daher sollten Käufer zumindest ihre grundlegenden Rechte kennen. So haben sie beim Einkauf in einem Onlineshop grundsätzlich die Möglichkeit, die Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen dem Händler wieder zurückzugeben. Durch das Ausüben des sogenannten Widerruf- oderRückgaberechtsmussdann der Vertrag rückabgewickelt werden, so dass der Käufer die Ware an den Händler zurückschicken und dieser seinem Kunden den Kaufpreis erstatten muss.
Dabei spielen vor allem zwei wichtige Aspekte eine Rolle.
Aber Achtung: Das Recht, einen geschlossenen Kauf- oder auch Dienstleistungsvertrag grundsätzlich widerrufen zu können, gilt nur im Fernabsatzhandel, also bei Online-Käufen, Katalogbestellungen etc. Ein Kauf im „Laden um die Ecke“ kann nicht einfach so rückgängig gemacht werden. Hier gilt: gekauft ist gekauft. Zwar lassen sich viele Händler auf eine Rückgabe ein, das ist dann aber reine Kulanz. Einen Rechtsanspruch darauf hat man als Käufer nicht. Allerdings gelten bei jedem Kaufvertrag, egal ob online oder offline, stets die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, so dass man erworbene, mangelhafte Ware natürlich reparieren, den Kaufpreis mindern oder gar vom Vertrag zurücktreten kann.