Das gerichtliche Verfahren

Die gerichtliche Vertretung im zivilrechtlichen Verfahren

Sollte die Streitigkeit gerichtlich ausgefochten werden fallen andere, bzw. zusätzliche Anwaltsgebühren an.Bereits hier ist jedoch anzumerken, dass im Falle einer vorherigen, außergerichtlichen Beratung in derselben Sache, die dort angefallenen Gebühren in der Regel zur Hälfte auf die nun entstehenden Kosten angerechnet werden. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dasß im Rahmen diese Überblicks lediglich ein exemplarischer 'Regelfall' dargestellt werden kann. Die exakten Kosten sind äußerst einzelfallabhängig und können erst im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräch individuell ermittelt werden.  Im Rahmen der gerichtlichen Tätigkeit des Anwaltes können 3 weitere Gebühren anfallen:

  • Die Verfahrensgebühr
  • Evtl eine Terminsgebühr
  • Evtl eine Einigungsgebühr

Die Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG)

Die Verfahrensgebühr entsteht mit der ersten Tätigkeit des prozessbevollmächtigten Anwaltes im Hinblick auf den Rechtstreit (etwa Einreichung der Klage)Auch diese wird ihrer Höhe nach durch den Streitwert bestimmt (vgl. die Beispielstabelle zuvor), wird jedoch mit einem festgesetzten Faktor 1,3 errechnet und entsteht in jedem Rechtszug ("Instanz") nur einmal.

 

Die Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG)

Eine weitere Gebühr stellt die Terminsgebühr dar. Diese fällt nur dann zusätzlich an, wenn der bevollmächtigte Anwalt einen gerichtlich bestimmten Termin wahrnimmt (etwa die Gerichtsverhandlung oder Beweisaufnahme). Diese Gebühr fällt pro Rechtszug nur einmal an - unabhängig davon, wie viele Termine genau der Anwalt wahrzunehmen hat. Die Terminsgebühr errechnet sich ebenfalls nach dem Streitwert (vergleiche oben), fällt jedoch durch den Berechnungsfaktor 1,2 in der Regel etwas niedriger als diese aus.

 

Die Einigungsgebühr (Nr. 1003 VV RVG)

Zuletzt kann es noch zu einer sog. Einigungsgebühr kommen. Diese entsteht für die Mitwirkung des Anwaltes an einem Vertrag zwischen den streitenden Parteien, durch den der Streit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Auch diese Gebühr berechnet sich nach dem Streitwert, fällt durch den Faktor 1,0 aber am niedrigsten aus.

 

Zusätzlich zu den Anwaltsgebühren fallen streitwertabhängige Gerichtskosten an. Für den Fall, dass Sie sich diese abstrakten Vorschriften einmal tatsächlich durchrechnen möchten haben wir für Sie einem Kostenrechner installiert. Dieser wird Ihnen online helfen, möglicherweise anfallende Kosten im Überblick zu erfassen. Auch hier sei jedoch davor gewarnt, dass dieser keinesfalls die Feinheiten des Einzelfalles erfassen kann und ausschließlich eine grobe Hilfestellung bietet.

 

 

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