
Wir sind stets bemüht, Ihnen größtmögliche Transparenz bezüglich der möglicherweise anfallenden Kosten zu bieten. Sie sollen von Beginn an wissen, worauf Sie sich einzustellen haben und nicht durch verworrene Formulierungen und "versteckte" Kosten überrascht werden. Jedoch ist eine pauschale Auflistung trotz aller Offenheit nicht immer möglich.
Die anwaltliche Vergütung setzt sich aus einer Vielzahl verschiedener Posten in unterschiedlichen Phasen der Mandantenbetreuung zusammen, die teilweise gesetzlicher Reglementierung unterliegen. Eine vollständige Aufschlüsselung möglicherweise entstehender Kosten kann erst dann in einem persönlichen Gespräch erfolgen, wenn wir uns ein umfassendes Bild von der zu Grunde liegenden Problematik verschafft haben.
Dennoch kann ein erster Überblick auch hier gegeben werden. Zum Verständnis der anwaltlichen Beratung ist es wichtig, 3 Verfahrensstadien grundsätzlich auseinander zuhalten:
In der Erstberatung verschafft sich der Anwalt einen umfassenden Überblick über die Materie sowie der zu Grunde liegenden Problematik des Falles um dem Rechtsuchenden darüber beraten zu können, ob ein weiteres Vorgehen ratsam erscheint und bejahendenfalls, welches Vorgehen zu wählen ist. Das Anwalt-Rechtsuchenden-Verhältnis beschränkt sich hierbei auf die reine Beratung als solche. Zu einem konkreten Dienstleistungsverhältnis zwischen Rechtsuchendem und Anwalt - dem Mandat - kommt es erst dann, wenn sich Ersterer zu einem weiteren Vorgehen entschließt und den Anwalt hierzu explizit beauftragt. Die derzeit geltende Höchstgrenze für ein Beratungsgespräch liegt bei 190,00 € (§ 34 Abs. 1 RVG).
Die Erstberatung ist für den Rechtsuchenden häufig das wichtigste Gespräch und die größte Hürde zugleich: wichtig, will man doch häufig lediglich einen möglichst zügigen Überblick über die Möglichkeiten eines weiteren Vorgehens erlangen. Eine große Hürde, da es so gut wie nie Möglich ist, eine aussagekräftige Information über die tatsächlich anfallenden Kosten zu bekommen - abgesehen von genannter Höchstgrenze.
Wir wollen auch und vor allem hier so weit wie möglich für Sie transparent bleiben: Eine erste Beratung ist durchaus bereits ab einem Betrag von 50,00 € (inkl. Mehrwertsteuer) möglich. Doch auch bei der Erstberatung unterliegen wir gewissen Bestimmungen: So muss die Erstberatung in einem gewissen Verhältnis zur Komplexität des Einzelfalles stehen. Der oben genannte Einstiegsbetrag bezieht sich dementsprechend auf - aus fachlicher Sicht - einfach gelagerte Fälle. Erreicht ein Sachverhalt eine größere Komplexität oder erfordert er einen bestimmten Arbeitsaufwand, kann eine Vergütung in dieser Höhe als unverhältnismäßig erscheinen. In diesem Fall läge die Erstberatungsgebühr über dem genannten Betrag. Als Umkehschluss heißt dies jedoch auch, dass ein Rechtsrat, der sich auf die Beantwortung einer einfach gelagerten Frage bereits für einen Betrag unter 50, 00 € (inklusive Mehrwertsteuer) möglich ist.
In jedem Fall aber werden Sie vor der Beratung über die tatsächlichen Kosten informiert werden, d.h. Sie können entscheiden, ob Sie das Angebot wahrnehmen möchten, sobald sie über die Kosten einer Beratung im Bilde sind. Sollte es nach dem ersten Beratungsgespräch zu einer Mandatierung durch Sie kommen, so werden die Kosten der Erstberatung selbstverständlich auf unser Honorar angerechnet.